Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen als jemand, den der Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt. Dies (wird sein), weil sie sagten: "Verkaufen ist das gleiche wie Zinsnehmen." Doch hat Allah Verkaufen erlaubt und Zinsnehmen verboten. Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allah. Wer aber rückfällig wird, jene sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.
Tafseer
{ الذين يأكلون الربا } أي ياخذونه وهو الزيادة في المعاملة بالنقود والمطعومات في القدر أو الأجل { لا يقومون } من قبورهم { إلا } قياما { كما يقوم الذي يتخبطه } يصرعه { الشيطان من المس } الجنون، متعلق بيقومون { ذلك } الذي نزل بهم { بأنهم } بسبب أنهم { قالوا إنما البيع مثل الربا } في الجواز وهذا من عكس التشبيه مبالغة فقال تعالى ردا عليهم: { وأحل الله البيع وحرم الربا فمن جاءه } بلغه { موعظة } وعظ { من ربِّه فانتهى } عن أكله { فله ما سلف } قبل النهي أي لا يسترد منه { وأمره } في العفو عنه { إلى الله ومن عاد } إلى أكله مشبها له بالبيع في الحلِّ { فأولئك أصحاب النار هم فيها خالدون } .
Diejenigen, die Wucher konsumieren, also die ihn in Anspruch nehmen – die Erhöhung des Betrags oder der Laufzeit bei Geld- und Lebensmittelgeschäften –, werden nicht aus ihren Gräbern auferstehen, außer wie von Satan mit Wahnsinn befallene Wesen. Dies hängt mit ihrer Auferstehung zusammen. Denn sie sagten: „Handel ist wie Wucher.“ Dies ist ein verzerrter Vergleich, eine Übertreibung. Daraufhin antwortete ihnen Gott, der Allmächtige: „Gott hat den Handel erlaubt und den Wucher verboten. Wer also von seinem Herrn ermahnt wird und vom Wucher ablässt, dem bleibt, was er vor dem Verbot genommen hat, und seine Angelegenheit ist mit Gott hinsichtlich der Vergebung. Wer aber zum Wucher zurückkehrt und ihn mit dem erlaubten Handel gleichsetzt, der gehört zu den Gefährten des Feuers; darin werden sie ewig verweilen.“