AL MAA-IDAH (HIDANGAN) — Ayat 106
يِا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُواْ شَهَادَةُ بَيْنِكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ الْمَوْتُ حِينَ الْوَصِيَّةِ اثْنَانِ ذَوَا عَدْلٍ مِّنكُمْ أَوْ آخَرَانِ مِنْ غَيْرِكُمْ إِنْ أَنتُمْ ضَرَبْتُمْ فِي الأَرْضِ فَأَصَابَتْكُم مُّصِيبَةُ الْمَوْتِ تَحْبِسُونَهُمَا مِن بَعْدِ الصَّلاَةِ فَيُقْسِمَانِ بِاللّهِ إِنِ ارْتَبْتُمْ لاَ نَشْتَرِي بِهِ ثَمَنًا وَلَوْ كَانَ ذَا قُرْبَى وَلاَ نَكْتُمُ شَهَادَةَ اللّهِ إِنَّا إِذًا لَّمِنَ الآثِمِينَ
O ihr Gläubigen! Wenn einer von euch den Tod nahen fühlt, und er möchte ein Vermächtnis hinterlassen, so müssen zwei gerechte Zeugen aus der Verwandtschaft oder zwei Fremde es bezeugen, wenn ihr auf Reisen seid und ihr das Gefühl habt, der Tod wird euch ereilen. Haltet diese beiden Zeugen nach dem gemeinsamen Gebet auf und laßt sie - wenn ihr Zweifel hegt - vor Gott einen Eid ablegen: "Wir wollen keinen Gewinn erzielen, auch wenn es sich um einen Verwandten handeln sollte, und wir verbergen das Zeugnis Gott gegenüber nicht, sonst wären wir Sünder."