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17 Syawal 1447H

Sun, 05 Apr 2026

Pray Time
4 : 19
يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُواْ لاَ يَحِلُّ لَكُمْ أَن تَرِثُواْ النِّسَاء كَرْهًا وَلاَ تَعْضُلُوهُنَّ لِتَذْهَبُواْ بِبَعْضِ مَا آتَيْتُمُوهُنَّ إِلاَّ أَن يَأْتِينَ بِفَاحِشَةٍ مُّبَيِّنَةٍ وَعَاشِرُوهُنَّ بِالْمَعْرُوفِ فَإِن كَرِهْتُمُوهُنَّ فَعَسَى أَن تَكْرَهُواْ شَيْئًا وَيَجْعَلَ اللّهُ فِيهِ خَيْرًا كَثِيراً
O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.

Tafseer
{ يا أيُّها الذين آمنوا لا يحلُّ لكم أن ترثوا النساء } أي ذاتهن { كرها } بالفتح والضم لغتان أي مكرهيهن على ذلك كانوا في الجاهلية يرثون نساء أقربائهم فإن شاءوا تزوجوهن بلا صداق أو زوَّجوهن وأخذوا صداقهن أو عضلوهن حتى يفتدين بما ورثنه أو يمتن فيرثوهن فنُهوا عن ذلك { ولا } أن { تعضلوهن } أي تمنعوا أزواجكم عن نكاح غيركم بإمساكهن ولا رغبة لكم فيهن ضرارا { لتذهبوا ببعض ما آتيتموهن } من المهر { إلا أن يأتين بفاحشة مبيَّنة } بفتح الياء وكسرها أي بينت أو هي بينة أي زنا أو نشوز فلكم أن تضاروهن حتى يفتدين منكم ويختلعن { وعاشروهن بالمعروف } أي بالإجمال في القول والنفقة والمبيت { فإن كرهتموهن } فاصبروا { فعسى أن تكرهوا شيئا ويجعل الله فيه خيرا كثيرا } ولعله يجعل فيهن ذلك بأن يرزقكم منهن ولدا صالحا .
O ihr Gläubigen, es ist euch nicht erlaubt, Frauen zu erben. Dies bedeutet, sie dazu zu zwingen (wobei der Vokal am Anfangsbuchstaben entweder ein Fatha oder ein Damma ist, beides sind gültige Aussprachen). In vorislamischer Zeit erbten sie die Frauen ihrer Verwandten. Wenn sie wollten, konnten sie diese ohne Mitgift verheiraten, sie mit ihrer Mitgift verheiraten oder sie an der Heirat hindern, bis sie sich mit ihrem Erbe freigekauft hatten oder bis sie starben und von ihnen erbten. Daher wurde ihnen dies verboten. {Und} {verhindere sie}, was bedeutet, dass du deine Frauen daran hindern sollst, andere zu heiraten, indem du sie ohne jegliches Verlangen nach ihnen hältst, mit der Absicht, ihnen zu schaden, {um einen Teil der Mitgift zurückzuerhalten}, {es sei denn, sie begehen eine offenkundige Unmoral} (wobei der Vokal am Anfang entweder ein Fatha oder ein Kasra ist), was etwas Klares oder Offensichtliches wie Ehebruch oder Ungehorsam bedeutet. Dann darfst du ihnen schaden, bis sie sich von dir freikaufen und die Scheidung einreichen. {Und lebe gütig mit ihnen}, das heißt, sei gütig in Worten, im Unterhalt und bei Übernachtungen. {Aber wenn du sie nicht magst}, dann sei geduldig, {denn vielleicht magst du etwas nicht, und Allah macht daraus viel Gutes}. Und vielleicht wird Er dies in ihnen geschehen lassen, indem Er dir ein rechtschaffenes Kind von ihnen schenkt.
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